Paare in NRW bekommen finanzielle Hilfe bei unerfülltem Kinderwunsch
Seit 2004 übernehmen Krankenkassen bei verheirateten Paaren in einem bestimmten Altersrahmen die Hälfte der Kosten für Maßnahmen der Reproduktionsmedizin. Die andere Hälfte muss von den Betroffenen selbst getragen werden.
Für den privat zu tragenden Anteil gibt es seit einiger Zeit ein "Bundesprogramm zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion" - gekoppelt an die Bedingung, dass