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Bezeichnung "Kinderwunsch-Tee" unzulässig
Ein unerfüllter Kinderwunsch bedeutet oft eine große Belastung für Paare. Um den Eintritt einer Schwangerschaft zu unterstützen, probieren viele Betroffene deshalb auch Mittel außerhalb der Schulmedizin aus. Schlagzeilen macht in diesem Zusammenhang momentan ein Gerichtsurteil zu einem sogenannten "Kinderwunsch-Tee", der diesen Namen künftig nicht mehr tragen darf.
"Ein „Kinderwunsch-Tee“ darf nur dann als solcher bezeichnet werden, wenn der Hersteller einen allgemein anerkannten wissenschaftlichen Nachweis erbringen kann, dass sich die Anwendung förderlich auf die Empfängnis auswirkt." entschied das Oberlandesgericht Köln (OLG) dazu.
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