Neuer OEGD-Anforderungsschein SARS-CoV-2
Nach Änderung der Corona-Testverordnung zum 08. März 2021 hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) gestern den neuen OEGD-Schein veröffentlicht. Nachfolgend die Neuerungen in Kürze:
Auswahlfeld zur Unterscheidung zw. Ersttestung und weiterer Testung sind entfallen.
Auswahlfeld §2 TestV Meldung „erhöhtes Risiko“ durch Corona-Warn-App wird jetzt unter §2 TestV Kontaktperson berücksichtigt