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©istock.com/wildpixel
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News -

Symptomatische Personen und Kontaktpersonen verstärkt mit SARS-CoV-2-PCR testen – Infizierte auf kritische Mutationsvarianten nachuntersuchen

Pressemitteilung des ALM e.V. (Akkreditierte Labore der Medizin)

Die fachärztlichen Labore arbeiten als Teil des Gesundheitswesens weiterhin mit großem Einsatz zur Eindämmung der Pandemie. So beteiligen sich die Mitgliedslabore des ALM e.V. vor dem Hintergrund der auch in Deutschland vermehrt auftretenden Varianten B.1.1.7 und B.1.351 im Rahmen der Corona-Surveillance-Verordnung durch Vollgenomsequenzierung und auf die spezifischen Mutationen ausgerichtete SARS-CoV-2-PCR-Untersuchungen intensiv an der Verfolgung der aktuellen Ausbreitung von Mutationen. Darüber hinaus arbeiten die Labore nun schon seit einem Jahr mittels PCR-Testung am raschen und frühzeitigen Erkennen von Covid-19-Infektionen.

Seit ebenfalls fast einem Jahr läuft auch die Initiative zur Datenanalyse der Akkreditierten Labore in der Medizin – ALM e.V., an der sich aktuell 171 Labore beteiligen. In der KW 05 sank die Zahl der SARS-CoV-2-PCR-Testungen mit 946.069 (981.404/KW 04) im Vergleich zur Vorwoche abermals, die Positivrate sank auf 7,9 Prozent (Vorwoche: 8,9 Prozent). Insgesamt fielen bei den teilnehmenden Laboren aus dem ambulanten und stationären Bereich 75.017 SARS-CoV-2-PCR-Tests positiv aus (Vorwoche: 87.156). Die rückläufige Inanspruchnahme der PCR-Testungen beunruhigt die fachärztlichen Labore. „Es ist für die Nachuntersuchung Infizierter auf das Vorliegen der leichter übertragbaren Varianten B.1.1.7 und B.1.351 wichtig, dass entsprechend den RKI-Testkriterien breit und niedrigschwellig mit der PCR-Testung untersucht wird – insbesondere bei symptomatischen Personen“, so Dr. Michael Müller, 1. Vorsitzender des ALM e.V.

Wie viele andere Experten sieht der ALM e.V. trotz sinkender Infektionszahlen keinen Anlass für eine Lockerung der Maßnahmen zur Kontaktreduktion: „Die Varianten sind in Deutschland angekommen und es ist von einer weiteren Ausbreitung auszugehen. Durch die Nachtestung von Positivproben erhalten wir täglich mehr Informationen, die in den kommenden Tagen und Wochen zu einem klareren Bild der Ausbreitung der Mutationen führen werden“, erklärt Evangelos Kotsopoulos, Vorstand im ALM e.V. Das Robert Koch-Institut (RKI) hatte zum vergangenen Wochenende erste Zahlen hierzu veröffentlicht. Hinzu kommt die Analyse von Gesamtgenomsequenzierungen, deren Daten dem RKI vorliegen. Auch diese zeigen einen erhöhten Anteil von B.1.1.7 in SARS-CoV-2-Genomen in 2021 im Vergleich zu 2020. „Bei der Bewertung der Daten ist es aber wichtig zu berücksichtigen, dass sie einer Verzerrung (Bias) bei der Probenauswahl unterliegen. Wir gehen davon aus, dass die gezielte Sequenzierung den Anteil der erkannten VOC B117 verzerrt erhöht“, schreibt das RKI in seinem Bericht.

Dr. Michael Müller ergänzt, dass es in Anbetracht der Lage weiterhin von großer Bedeutung für die erfolgreiche Pandemieeindämmung sei, die allen bekannten Corona-Regeln immer und überall konsequent einzuhalten: „Wir sollten uns alle weiterhin an diese bewährten Maßnahmen halten, also Kontakte soweit möglich reduzieren, immer Abstand halten, Maske tragen, ausreichend Lüften in Innenräumen und die Corona-Warn-App nutzen. Diese Maßnahmen wirken auch gegen die Verbreitung der sogenannten Variants of Concern (VoC)“, so der 1. Vorsitzende des ALM e.V.

Der ALM e.V. weist darauf hin, dass die fachärztlichen Labore für die breite Testung ausreichend PCR-Testkapazitäten aufgebaut hätten. „In dieser Woche stehen 1,92 Millionen Tests zur Verfügung“, so Dr. Michael Müller. Die Befundlaufzeit sei weiterhin kurz. Darüber hinaus sei ein direkter Befundabruf für die Untersuchten über die Corona-Warn-App und immer häufiger auch über Befundabrufportale der Labore direkt möglich. „Ganz wichtig ist aber auch, dass Menschen, die Symptome haben oder eine Warnung über die App erhalten oder einfach in Sorge sind, sich angesteckt haben zu können, ärztliche Beratung in Anspruch nehmen und einen PCR-Test bekommen“, betont ALM-Vorsitzender Müller.

Auf die Leistungsgrenzen der Antigentests und der Heimtests, die bald in die Versorgung kommen könnten, weist Prof. Jan Kramer, als Vorstand im ALM und Sprecher der AG Versorgungsforschung hin: „Bei asymptomatischen Personen darf ein negativer Test nur als Momentaufnahme betrachtet werden. Bei symptomatischen Personen besteht aufgrund der im Vergleich zur PCR geringeren Sensitivität obendrein die Gefahr, einen falsch-negativen Befund zu erhalten.“ Darüber hinaus seien positive Testergebnisse grundsätzlich meldepflichtig und mit einem PCR-Test zu bestätigen. Und was die sogenannten Heimtests anbelangt, so seien zwar mit der Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung am 3. Februar 2021 durch das Bundesministerium für Gesundheit die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, diese auch an Privatpersonen zu verkaufen. „Die Eignung der Tests für die Laienanwendung muss jedoch zunächst anhand klinischer Daten belegt werden“, stellt Prof. Jan Kramer fest.

Die Nationale Teststrategie des Bundesministeriums für Gesundheit finden Sie auf der Homepage des Robert Koch-Instituts.

Auf unserer Homepage finden Sie FAQ zum Thema. Diese aktualisieren wir regelmäßig. Bei weiteren Fragen freuen wir uns über Ihre schriftliche Anfrage an c.wanke@alm-ev.de.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die hier ermittelten Daten mit weiteren Daten am RKI zusammengeführt werden. Die daraus entstehenden Daten stellen das Gesamtbild über das Testgeschehen in Deutschland dar. Eine anderweitige Nutzung der Daten darf nur mit Hinweis auf die Erhebung des ALM e.V. als Quelle erfolgen.

Weitere Infos zum SARS-CoV-2-Virus, zu COVID-19 und zur aktuellen Lage finden Sie unter www.rki.de, www.bmg.bund.de, www.kbv.de

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Juliane Ahlers

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