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Neuer OEGD-Anforderungsschein SARS-CoV-2
Nach Änderung der Corona-Testverordnung zum 08. März 2021 hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) gestern den neuen OEGD-Schein veröffentlicht. Nachfolgend die Neuerungen in Kürze:
- Auswahlfeld zur Unterscheidung zw. Ersttestung und weiterer Testung sind entfallen.
- Auswahlfeld §2 TestV Meldung „erhöhtes Risiko“ durch Corona-Warn-App wird jetzt unter §2 TestV Kontaktperson berücksichtigt.
- Aufnahme des Auswahlfeldes einer Bestätigungs- bzw. Verlaufsdiagnostik gemäß §4b der TestV.
Der neue Schein ist ab sofort gültig und kann auf gewohntem Wege bestellt werden.
Eine Synopse zu Änderungen im Vergleich zum vorherigen Schein sowie den aktualisierten OEGD-Schein als Ansichtsexemplar finden Sie im Anhang zu dieser Information.