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Pressemitteilung DDG - Blutzuckermessgeräte
DDG fordert Kostenerstattung für Blutzuckermessgeräte.
Jährlich entwickeln über 40.000 Schwangere einen Diabetes mellitus. Damit zählt dieser so genannte Gestationsdiabetes (GDM) zu den häufigsten Komplikationen in der Schwangerschaft. Nicht oder ungenügend therapiert drohen Mutter und Kind schwere Gesundheitsschäden. Wesentlich für die Therapie ist die regelmäßige Überprüfung der mütterlichen Blutzuckerwerte. Doch bekommen die Patientinnen Blutzuckermessgeräte noch immer nicht von ihren Kassen erstattet. Die DDG fordert deshalb die Aufnahme von Blutzuckermessgeräten für Schwangere mit GDM in den Hilfsmittelkatalog des GKV Spitzenverbandes.
Die vollständige Pressemitteilung finden Sie HIER.