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Bundesregierung hält am Verbot der Eizellspende fest
Die Bundesregierung will an dem im Embryonenschutzgesetz verankerten Verbot der Eizellspende festhalten. Mit der Grundsatzentscheidung von 1991 habe der Gesetzgeber „im Interesse des Kindeswohls die Eindeutigkeit der Mutterschaft“ gewährleisten wollen, heißt es laut Ärzteblatt in einer gestern veröffentlichten Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion. Die FDP setzt sich für eine Freigabe der Eizellspende und der nichtkommerziellen Leihmutterschaft ein.
Den vollständigen Artikel zum Thema finden Sie HIER im Ärzteblatt.