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Bild Copyright: nd3000, iStock
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News -

Aufnahme der Biomarker sFlt-1 und PIGF in den EBM

Der Bewertungsausschuss hat der Aufnahme der Biomarker sFlt-1 und PIGF zur Abklärung des Verdachts auf Präeklampsie in den EBM mit Wirkung zum 01.10.2019 zugestimmt.

Die Untersuchungen können ab sofort als Labordiagnostik über den EBM auf Muster 10 angefordert werden.

  • Gebührenordnungsposition (GOP) 32362 - PIGF (19,40 €)1
  • Gebührenordnungsposition (GOP) 32363 - sFlt-1/PIGF-Quotienten (62,25 €)1

Die Untersuchungen sind bei Verdacht auf Präeklampsie frühestens ab der 24. SSW+0 Tage anforderbar. Als Voraussetzung für Anforderung und Berechnung der GOP 32362 oder 32363 muss eines der folgenden Kriterien erfüllt sein:

  • Neu auftretender oder bestehender arterieller Hypertonus.
  • Präeklampsie-assoziierter organischer oder labordiagnostischer Untersuchungsbefund, welcher keiner anderen Ursache zugeordnet werden kann.
  • Fetale Wachstumsstörung.
  • Auffälliger dopplersonographischer Befund der Aa. uterinae in einer Untersuchung nach der GOP 01775.1

Als Untersuchungsmaterial wird Vollblut ohne Zusatz bzw. Serum benötigt.

PlGF (GOP 32362) und sFlt-/PlGF-Quotient (GOP 32363) sind am Behandlungstag nicht nebeneinander anforderbar.

Im Behandlungsfall kann die Präeklampsie-Diagnostik höchstens dreimal angefordert werden.

In der aktuellen S2k-Leitlinie zu Diagnostik und Therapie hypertensiver Schwangerschaftserkrankungen wird auf den sFlt-1/PIGF-Quotienten2 und dessen hohen prädiktiven Wert für das Nicht-Auftreten von Präeklampsie Bezug genommen.

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Juliane Ahlers

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