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Änderung der Laboranforderungsformulare Muster 10/10A
Zum 01.10.2020 ändern sich die Vordrucke für die Anforderung von Laboruntersuchungen im EBM-Bereich, Muster 10 und Muster 10 A. Hintergrund ist eine Weiterentwicklung der Formulare.
Die bisher verwendeten Muster 10- und Muster 10A-Anforderungsscheine verlieren ihre Gültigkeit mit Ablauf des 30.09.2020. Nach den geltenden Vorgaben der KBV gibt es keine Übergangsfrist. Ab dem 01.10.2020 dürfen daher ausschließlich die neuen Formulare verwendet werden!
In einer vergleichenden Darstellung haben wir HIER alle Änderungen zu den Vorgängerversionen der beiden Scheine übersichtlich zusammengefasst. Antworten auf viele weitere Fragen zu den neuen Scheinen sind HIER in einem detaillierten Fragenkatalog für den Praxisalltag hinterlegt.