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Bild Copyright: Sebastian Rothe
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Paare in NRW bekommen finanzielle Hilfe bei unerfülltem Kinderwunsch

Seit 2004 übernehmen Krankenkassen bei verheirateten Paaren in einem bestimmten Altersrahmen die Hälfte der Kosten für Maßnahmen der Reproduktionsmedizin. Die andere Hälfte muss von den Betroffenen selbst getragen werden. 

Für den privat zu tragenden Anteil gibt es seit einiger Zeit ein "Bundesprogramm zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion" - gekoppelt an die Bedingung, dass sich das jeweilige Bundesland mit einem Zuschuss in mindestens gleicher Höhe beteiligt. Acht Bundesländer tun dies bereits, mit dem Kabinettsbeschluss vom 02. Juli zählt nun auch Nordrhein-Westfalen dazu.

Bereits ab Ende August sind Onlineanträge auf Förderung möglich. NRW übernimmt zusammen mit dem Bund dann bei verheirateten Paaren für die ersten vier Behandlungsversuche die Hälfte des Eigenanteils nach Abzug der Kassenleistung.

Den vollständigen Artikel aus der Westdeutschen Zeitung mit weiteren Details zur Förderungsvergabe finden Sie HIER.

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Juliane Ahlers

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